Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und der Bundesfreiwilligendienst (BFD) bei der AWO sind Freiwilligendienste im sozialen Bereich. Junge Menschen erhalten die Möglichkeit, sich zu engagieren und damit etwas für die Gesellschaft zu tun. Ein freiwilliger Einsatz fördert die Entwicklung der Persönlichkeit, bietet Orientierung auch bei der Berufswahl und vermittelt wichtige Kompetenzen für das weitere Leben.
Welche Einsatzmöglichkeiten gibt es?
Beide Freiwilligendienste erfolgen vor allem in sozialen Einrichtungen. Die bundesweite AWO bietet zum Beispiel in der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit, in der Altenhilfe, in der Pflege, in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, in Migrationsdiensten, in Krankenhäusern, in Schulen und in kulturellen Einrichtungen viele interessante und abwechslungsreiche Einsatzmöglich- keiten.
Worin unterscheidet sich der BFD vom FSJ?
Für Freiwillige unter 27 Jahren unterscheiden sich der BFD und das FSJ nur geringfügig in der Organisation und der Vertragsgestaltung.
Spielt Bildung eine Rolle?
Die pädagogische Begleitung und die Teilnahme an Seminaren sind wichtige Bestandteile der Freiwilligendienste. Insgesamt werden die Freiwilligen für 25 Seminartage von ihrer Einsatzstelle freigestellt. Für über 27-Jährige finden im Rahmen der Erwachsenenbildung Seminartage statt. Die Teilnahme an den Seminaren ist für die Freiwilligen verpflichtend. Während des gesamten Einsatzes stehen den Freiwilligen für alle Fragen feste Kontaktpersonen zur Verfügung.
Ist man sozialversichert?
Absolut. Freiwillige sind sozial abgesichert.
Das heißt, die Freiwilligen sind über ihre Einsatzstelle in der gesetzlichen Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versichert.
Taschengeld
Wie im FSJ wird im BFD ein Taschengeld gezahlt und je nach Einsatzstelle werden zusätzlich andere Vergünstigungen angeboten. Die Höhe des Taschengeldes hängt von der Einsatzstelle und vom Einsatzbereich ab. Laut Gesetz dürfen max. 330 Euro (West) gezahlt werden.